Rechtsausschuss des DVMF untersagt alternativen „Verbandstag“ am 26. April 2025 in Neuss
Der Rechtsausschuss des Deutschen Verbandes für Modernen Fünfkampf (DVMF) hat mit Entscheidung vom 15. April 2025 die Durchführung eines vorgeblichen „außerordentlichen Verbandstags“ am 26. April 2025 in Neuss untersagt, zu dem der ehemalige Präsident des DVMF eigenmächtig und ohne Präsidiumsbeschluss geladen hatte.
Der satzungsgemäß einberufene und rechtmäßige außerordentliche Verbandstag des DVMF findet am 28. April 2025 in Frankfurt am Main statt.
Die Untersagung der Veranstaltung in Neuss basiert auf einem Antrag der Landesverbände Thüringen, Hessen und Saarland vom 14. April 2025 und wurde durch einstweilige Anordnung gemäß § 62 der Geschäfts- und Verfahrensordnung (GVO) des Verbandes erlassen.
Der Rechtsausschuss stellte fest, dass Dr. Michael Dörr mit dem Ausschluss gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung insbesondere die Ausübung sämtlicher Organfunktionen untersagt ist – einschließlich der Einberufung und Durchführung von Verbandstagen sowie der Ermittlung von Stimmrechten.
Mit der vorläufigen Entscheidung des Rechtsausschusses – die aufgrund mehrerer satzungswidriger Vorgänge beantragt wurde – wird nicht nur die verbandsinterne Ordnung gewahrt, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur Rechtssicherheit im Verband geleistet.
Die verbandliche Gerichtsbarkeit hat damit klargestellt, dass die Veranstaltung in Neuss am 26. April 2025 unwirksam ist. Auch wurde dieser Termin erst anberaumt, nachdem bereits der ordnungsgemäß einberufene Termin am 28. April in Frankfurt feststand.
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